Rechtsprechung
   OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13   

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https://dejure.org/2014,185
OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13 (https://dejure.org/2014,185)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.2014 - 34 Wx 166/13 (https://dejure.org/2014,185)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 34 Wx 166/13 (https://dejure.org/2014,185)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungserfordernis der Nacherben zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks; Kriterien zur Auslegung eines Testaments

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung - Einsetzung der "Abkömmlinge" des Vorerben als Nacherben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung der Nacherben zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks; Auslegung eines Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Löschung eines Nacherbenvermerks nur bei Zustimmung aller Nacherben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung eines Nacherbenvermerks nur bei Zustimmung aller Nacherben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Löschung eines Nacherbenvermerks nur bei Zustimmung aller Nacherben

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1161
  • FamRZ 2014, 1059
  • Rpfleger 2014, 376
  • ZEV 2014, 116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13

    Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    Das Entstehen eines solchen Verhältnisses muss mindestens für die Zukunft zu erwarten sein (KG NJW-RR 2013, 774; vgl. Palandt/Götz § 1767 Rn. 4).
  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    b) Die Zustimmung der Nacherben beseitigt die Beeinträchtigung und damit die Unwirksamkeit der Verfügung (§ 2113 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BGB; BGHZ 40, 115; BayObLG NJW-RR 2005, 956; vgl. Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 6 und 12).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    Der Kaufpreis sollte aber an den Beteiligten und dessen Bruder fließen, nicht in den Nachlass (vgl. § 2111 BGB) bzw. an die Vorerbin (vgl. BGH DNotZ 1985, 482; Schöner/Stöber Rn. 3480).
  • BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04

    Grundbuchberichtigung bei Übertragung eines Erbschaftsgrundstücks auf Vorerben

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    b) Die Zustimmung der Nacherben beseitigt die Beeinträchtigung und damit die Unwirksamkeit der Verfügung (§ 2113 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BGB; BGHZ 40, 115; BayObLG NJW-RR 2005, 956; vgl. Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 6 und 12).
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Ersatznacherben bei Verfügung

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    Insoweit hat dies der Senat in seinem Beschluss vom 10.8.2012 (34 Wx 187/12 = DNotZ 2013, 24 mit Anm. Henn) nicht in Frage gestellt.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2010 - 20 W 251/09

    Nacherbenvermerk im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    Zu diesen gehören auch noch unbestimmte Nacherben (OLG Frankfurt FGPrax 2010, 175; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 6, § 2100 Rn. 12; ferner Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3485 und 3512).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2009 - 8 W 63/09

    Grundbuchverfahren: Zurückweisung eines Löschungsantrags für einen

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    Sind aber die "Abkömmlinge" des Vorerben als Nacherben eingesetzt, zu denen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auch Adoptivkinder gehören (vgl. etwa MüKo/Leipold BGB 5. Aufl. § 1924 Rn. 3), können, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, das der Erblasser entgegen dem Wortlaut des Testaments nur leibliche Kinder einsetzen wollte, bis zum Ableben des Vorerben noch jederzeit Nacherben hinzukommen (vgl. BayObLGZ 1959, 501; OLG Stuttgart ZEV 2010, 94; Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 51 Rn. 87).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 20 W 442/85

    Nachweis der Erbfolge im Falle der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    15 Es wird die Meinung vertreten, dass unter bestimmten Umständen die eidesstattliche Versicherung des Vorerben, dass keine weiteren als Nacherben in Frage kommenden Personen existieren, die Notwendigkeit der Pflegerbestellung beseitigt, so z. B. dann, wenn als Nacherben die gemeinsamen Kinder des Erblassers und der Vorerbin bestimmt sind (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1986, 51).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13
    a) Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand, wenn dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366; vgl. Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Neubearb. 2013 § 2113 Rn. 61).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2024 - 21 W 80/23

    Adoptivkinder als durch den Begriff des Abkömmlings eingesetzte Testamentserben;

    Gemäß üblichem Sprachgebrauch werden von dem Begriff eines Abkömmlings in erbrechtlichen Zusammenhängen auch Adoptivkinder erfasst (vgl. OLG München NJW-RR 2014, 1161; BayObLGZ 1959, 493, 495 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.11.2013 - I-10 U 100/12   

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https://dejure.org/2013,36721
OLG Hamm, 07.11.2013 - I-10 U 100/12 (https://dejure.org/2013,36721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2013 - I-10 U 100/12 (https://dejure.org/2013,36721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2013 - I-10 U 100/12 (https://dejure.org/2013,36721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 2221
    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Testamentsvollstreckkers bei Verzögerung der vom Erblasser letztwillig angetragenen Amtsannahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Testamentsvollstreckkers bei Verzögerung der vom Erblasser letztwillig angetragenen Amtsannahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2014, 116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 243/03

    Grundsätze für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Jedoch kann nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung aus § 2221 BGB zur Gänze verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (BGH, WM 1979, 1116 ff - Juris - Rz. 11 m. w. N.; ZEV 2005, 22 ff., - Juris - Rz. 15; WM 1976, 771 ff. - Juris - Rz. 39).

    Verwirkung des Vergütungsanspruches kommt auch etwa dann in Betracht, wenn der Testamentsvollstrecker seine Tätigkeit auf einem Gebiet entfaltet, das eindeutig nicht zu seinem Aufgabenkreis gehört (vgl. zu Vorstehendem: BGH, WM 1976, 771 - Juris - Rz. 39; ZEV 2005, 22 ff. - Juris -Rz. 15).

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 53/75

    Verwirkung des Anspruchs des Testamentsvollstreckers auf Vergütung - Anspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Jedoch kann nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung aus § 2221 BGB zur Gänze verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (BGH, WM 1979, 1116 ff - Juris - Rz. 11 m. w. N.; ZEV 2005, 22 ff., - Juris - Rz. 15; WM 1976, 771 ff. - Juris - Rz. 39).

    Verwirkung des Vergütungsanspruches kommt auch etwa dann in Betracht, wenn der Testamentsvollstrecker seine Tätigkeit auf einem Gebiet entfaltet, das eindeutig nicht zu seinem Aufgabenkreis gehört (vgl. zu Vorstehendem: BGH, WM 1976, 771 - Juris - Rz. 39; ZEV 2005, 22 ff. - Juris -Rz. 15).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 9 U 76/99

    Höhe und Verwirkung der Vergütungsansprüche des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Dagegen verwirkt ein Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch nicht schon dann, wenn er seine Amtshandlungen zu langsam und zu wenig effektiv durchführt (vgl. OLG Frankfurt, OLGReport 2000, 86 ff.).
  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Jedoch kann nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung aus § 2221 BGB zur Gänze verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (BGH, WM 1979, 1116 ff - Juris - Rz. 11 m. w. N.; ZEV 2005, 22 ff., - Juris - Rz. 15; WM 1976, 771 ff. - Juris - Rz. 39).
  • OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 1384/10

    Testamentsvollstreckung: Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Verwendung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Auch reichen die Gründe, die zu einer Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt geführt haben, nicht stets für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.08.2011 - 10 U 1384/10).
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22

    Vergütungsanspruch eines vorzeitig aus dem Amt entlassenen

    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884 = ZEV 2014, 116 Ls.; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; OLG Frankfurt, MDR 2000, 788), anders aber ggf. vollständige Untätigkeit über einen längeren Zeitraum (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884).

    Gründe, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB geführt haben, können beachtlich sein, sie müssen jedoch nicht stets auch für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs ausreichen (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2011 - 10 U 1384/10, juris).

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Rechtsprechung
   OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32980
OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13 (https://dejure.org/2013,32980)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2013 - 34 Wx 189/13 (https://dejure.org/2013,32980)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2013 - 34 Wx 189/13 (https://dejure.org/2013,32980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker darf ohne entsprechende Legitimation durch Erblasserwillen keine Verfügung treffen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker darf ohne entsprechende Legitimation durch Erblasserwillen keine Verfügung treffen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1066
  • Rpfleger 2014, 207
  • ZEV 2014, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10, bei juris = RNotZ 2010, 397; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG Rpfleger 1989, 200; Demharter GBO 28. Aufl. § 52 Rn.18 und 23).

    Unentgeltlich ist die Verfügung des Testamentsvollstreckers nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wird (§ 2203 BGB; siehe BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210).

    15 3. Aber auch unabhängig von der ausdrücklichen Umsetzung letztwilliger Verfügungen (vgl. § 2203 BGB) kann bei Überlassung von Nachlassgegenständen an einen Erben nach feststehender Rechtsprechung (BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210) von Entgeltlichkeit der vorgenommenen Verfügung auszugehen sein, nämlich dann, wenn der Testamentsvollstrecker dem Miterben im Zug der Erbauseinandersetzung einen Gegenstand überträgt und dieser hierbei nicht mehr erhält, als ihm wertmäßig zusteht (siehe Keim ZEV 2007, 470/473; Schaub ZEV 2001, 257; auch BGH NJW 1963, 1613/1615).

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Unentgeltlich ist die Verfügung des Testamentsvollstreckers nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wird (§ 2203 BGB; siehe BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210).

    15 3. Aber auch unabhängig von der ausdrücklichen Umsetzung letztwilliger Verfügungen (vgl. § 2203 BGB) kann bei Überlassung von Nachlassgegenständen an einen Erben nach feststehender Rechtsprechung (BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210) von Entgeltlichkeit der vorgenommenen Verfügung auszugehen sein, nämlich dann, wenn der Testamentsvollstrecker dem Miterben im Zug der Erbauseinandersetzung einen Gegenstand überträgt und dieser hierbei nicht mehr erhält, als ihm wertmäßig zusteht (siehe Keim ZEV 2007, 470/473; Schaub ZEV 2001, 257; auch BGH NJW 1963, 1613/1615).

    a) Als unentgeltlich ist die Verfügung dann zu bewerten, wenn der Testamentsvollstrecker objektiv ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und subjektiv entweder weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den bzw. die Erben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1963, 1613/1614).

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10, bei juris = RNotZ 2010, 397; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG Rpfleger 1989, 200; Demharter GBO 28. Aufl. § 52 Rn.18 und 23).

    Zu unentgeltlichen Verfügungen - mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen - ist er indessen nicht befugt (§ 2205 Satz 3 BGB), es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (BGHZ 57, 84/94; BayObLG Rpfleger 1989, 200).

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    13 1. Die Auflassung eines Grundstücks - Wohnungseigentum ist als Miteigentumsanteil dem gleichgestellt (vgl. BGH NJW 2007, 3204) - darf das Grundbuchamt nur eintragen, wenn ihm die Einigung über den Rechtsübergang nachgewiesen ist (§ 925 Abs. 1 BGB; § 20 GBO).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Zu unentgeltlichen Verfügungen - mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen - ist er indessen nicht befugt (§ 2205 Satz 3 BGB), es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (BGHZ 57, 84/94; BayObLG Rpfleger 1989, 200).
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Der Bundesgerichtshof sieht die Grenze zur Unentgeltlichkeit jedenfalls dann als überschritten an, wenn der Nachlass infolge der Verfügung nahezu zwei Drittel des Wertes der aufgegebenen Forderung eingebüßt hat (siehe BGH NJW 1991, 842/843).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Dabei wird nicht verkannt, dass die Größenverhältnisse zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum beliebig sind (BGH NJW 1976, 1976).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10, bei juris = RNotZ 2010, 397; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG Rpfleger 1989, 200; Demharter GBO 28. Aufl. § 52 Rn.18 und 23).
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 03.02.2020 - 20 W 300/18

    Zur Frage der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker - wie hier der Beteiligte zu 5 - die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (vgl. Demharter, a.a.O., § 52 Rz. 19, 23; OLG München Rpfleger 2014, 207, zitiert nach juris und m. w. N.).

    Zu unentgeltlichen Verfügungen - mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen - ist er indessen nicht befugt, § 2205 Satz 3 BGB, es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (OLG München Rpfleger 2014, 207, unter Hinweis auf BGHZ 57, 84, und m. w. N.).

    Unentgeltlich ist die Verfügung des Testamentsvollstreckers etwa dann nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wird, vgl. § 2203 BGB (OLG München Rpfleger 2014, 207; BGH NJW 1963, 1613; Demharter, a.a.O., § 52 Rz. 21, 24).

    Unabhängig von der ausdrücklichen Umsetzung letztwilliger Verfügungen in Anwendung des § 2203 BGB, von der hier also nicht auszugehen ist, kann bei Überlassung von Nachlassgegenständen an einen Erben nach feststehender Rechtsprechung (vgl. OLG München Rpfleger 2014, 207; BGH NJW 1963, 1613) von Entgeltlichkeit der vorgenommenen Verfügung des Testamentsvollstreckers auch auszugehen sein, wenn dieser einem Miterben im Zuge der Erbauseinandersetzung einen Gegenstand überträgt und dieser hierbei nicht mehr erhält, als ihm wertmäßig zusteht (vgl. dazu bereits den oben unter I. zitierten Senatsbeschluss vom 14.10.2015 und die dort aufgeführten Nachweise; OLG München Rpfleger 2014, 207; BGH NJW 1963, 1613; Demharter, a.a.O., § 52 Rz. 21, 25).

  • OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16

    Testamentsvollstreckerzeugnis als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15, zur Veröffentlichung vorgesehen in juris; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; …
  • OLG München, 16.11.2017 - 34 Wx 266/17

    Eintragung einer Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker bzw. für diesen in Vollmacht der Notar Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15 = FamRZ 2017, 147/148; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG NJW-RR 1989, 587; Demharter GBO 30. Aufl. § 52 Rn.18 und 23).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 U 577/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35061
OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 U 577/13 (https://dejure.org/2013,35061)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.10.2013 - 3 U 577/13 (https://dejure.org/2013,35061)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - 3 U 577/13 (https://dejure.org/2013,35061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 139 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 397 ZPO, § 402 ZPO, §§ 402 ff ZPO
    Streit um zukünftige Erbauseinandersetzung: Zulässigkeit der Feststellungsklage bei fehlender Möglichkeit der Anspruchsbezifferung ohne Einholung eines Wertgutachtens; gerichtliche Ermessensentscheidung bei Anordnung der Anhörung des Sachverständigen aus einem ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Rahmen einer Erbauseinandersetzung; Vorrang der Leistungsklage; Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 562
  • ZEV 2014, 116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 U 577/13
    Zitierung zu Leitsatz 2: Anschluss BGH, 7. Oktober 1997, VI ZR 252/96, NJW 1998, 162.

    Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGHZ 6, 398; BGH, Urteil vom 07.10.1997 - VI ZR 252/96 - NJW 1998, 162; Urteil vom 22.05.2001 - VI ZR 268/00 - NJW-RR 2001, 1431; BGH, Urteil vom 17.12.1996 - VI ZR 50/96 - VersR 1997, 509; Zöller/Greger, aaO, § 411 Rn. 5 a).

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 U 577/13
    Der Kläger kann nicht auf eine Leistungsklage verwiesen werden, wenn er in diesem Falle gehalten wäre, eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung zu erheben, die gemäß § 894 ZPO vollstreckbar wäre und dabei er die gesamten Modalitäten der Erbauseinandersetzung vorweg nehmen müsste, wozu erforderlich wäre, die Wertverhältnisse der einzelnen Nachlassgegenstände einzubeziehen, was ohne Einholung mehrerer Wertgutachten nicht möglich und für den Kläger unzumutbar wäre (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 13. Dezember 1984, I ZR 107/82, NJW 1986, 1815 = MDR 1985, 467).

    Zwar entfällt ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO regelmäßig dann, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist (BGH, Urteil vom 13.12.1984 - I ZR 107/82 - NJW 1986, 1815 = MDR 1985, 467; Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 256 Rn. 7 a; Thomas/Putzo, ZPO, 33. Auflage 2012, § 256 Rn. 18).

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 U 577/13
    Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGHZ 6, 398; BGH, Urteil vom 07.10.1997 - VI ZR 252/96 - NJW 1998, 162; Urteil vom 22.05.2001 - VI ZR 268/00 - NJW-RR 2001, 1431; BGH, Urteil vom 17.12.1996 - VI ZR 50/96 - VersR 1997, 509; Zöller/Greger, aaO, § 411 Rn. 5 a).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 U 577/13
    Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGHZ 6, 398; BGH, Urteil vom 07.10.1997 - VI ZR 252/96 - NJW 1998, 162; Urteil vom 22.05.2001 - VI ZR 268/00 - NJW-RR 2001, 1431; BGH, Urteil vom 17.12.1996 - VI ZR 50/96 - VersR 1997, 509; Zöller/Greger, aaO, § 411 Rn. 5 a).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 U 577/13
    Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGHZ 6, 398; BGH, Urteil vom 07.10.1997 - VI ZR 252/96 - NJW 1998, 162; Urteil vom 22.05.2001 - VI ZR 268/00 - NJW-RR 2001, 1431; BGH, Urteil vom 17.12.1996 - VI ZR 50/96 - VersR 1997, 509; Zöller/Greger, aaO, § 411 Rn. 5 a).
  • LG Rottweil, 14.08.2015 - 2 O 267/14

    Hinfälligwerden von Teilungsanordnungen des Erblassers: Abweichende

    Hierfür ist die Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage der einfachere und billigere Weg und deshalb das prozesswirtschaftlich sinnvollere Verfahren, so dass in solchen Fällen das Feststellungsinteresse des Klägers trotz der Möglichkeit der Leistungsklage anzuerkennen ist (BGH, Urt. v. 06.06.1951 - II ZR 24/50, juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 27.06.1990 - IV ZR 104/89, juris Rn. 8; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.10.2013 - 3 U 577/13, juris Rn. 45; Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 256 Rn. 11).
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